Rauchmelder in der Wohnung können im Ernstfall Leben retten. Dennoch sind die praktischen Gefahrenwarner noch längst nicht in jeder Wohnung Pflicht. Allerdings schreiben inzwischen fast alle Bundesländer Rauchmelder vor – sowohl beim Neubau als auch in bestehenden Wohnungen. In Bayern müssen Altbauten bis Ende 2017 mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neubauten gilt die Rauchmelderpflicht ab Januar 2013. In Nordrhein-Westfalen gilt die Rauchmelderpflicht seit April 2013. Bestandsbauten müssen bis Ende 2016 mit Brandmeldern in Schlafzimmern und Fluren, die als Fluchtweg dienen, ausgestattet werden.